AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen dem Besteller und der Firma SalamiTec AG und gelten für alle gegenwärtig und zukünftig von uns abgegebenen Angebote und mit uns geschlossenen Verträge. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers werden zur Gänze nicht anerkannt.
2. Offerten und technische Unterlagen
2.1. An unsere Offerten sind wir ab Ausstellung für 30 Tage gebunden.
2.2. Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Muster und andere Unterlagen bleiben auf jeden Fall unser geistiges Eigentum und dürfen weder kopiert noch vervielfältigt noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht werden noch zur Fertigung des Werkes oder von Bestandteilen verwendet werden.
2.3. Technische Unterlagen zu Angeboten, die nicht zu einer Bestellung führen, sind umgehend zurückzugeben.
3. Vertragsabschluss
3.1. Maßgebend für den Vertragsabschluss sind nebst den vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen die Auftragsbestätigung, welche abweichende Angaben in Katalogen, Preislisten, Offerten, Bestellungen, etc. vorgeht.
3.2. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
4. Preise
4.1. Unsere offiziellen Preislisten sind unverbindlich, Preisänderungen werden vorbehalten. Es werden die am Lieferungstag gültigen Preise berechnet. Die Preise verstehen sich rein netto ab unserem Geschäftssitz in Menziken.
4.2. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen.
4.3. Sämtliche Nebenkosten gehen zulasten des Bestellers.
5. Verpackung
5.1. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und dem Besteller belastet. Sie kann nicht an uns zurückgegeben werden.
5.2. Dem Besteller obliegt der Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten er auch trägt.
6. Übergang von Nutzen und Gefahr
6.1. Sofern wir uns zur Montage verpflichtet haben, gehen Nutzen und Gefahr der gelieferten Ware mit abgeschlossener Montage auf den Besteller über; ist Montage nicht vereinbart, mit Abgang der Lieferung ab unserem Geschäftssitz.
7. Liefertermine
7.1. Mangels besonderer schriftlicher Abrede sind die von uns angegebenen Termine reine Richttermine, deren Nichteinhaltung weder Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag noch auf Schadenersatz gibt.
7.2. Teillieferungen sind zulässig.
8. Montage
8.1. Die Montage am Bestimmungsort erfolgt in Regie auf Rechnung des Bestellers.
9. Mängelrechte
9.1. Ohne anderslautende schriftliche Abrede gewähren wir für die Dauer von sechs Monaten ab Montage eine Garantie auf grundsätzlich kostenlose Behebung von Herstellungs- und Montagefehler mit nachstehenden Vorbehalten:
- Bei reinen Materialfehlern leisten wir nur soweit Ersatz, als unsere Lieferanten zur
Mängelbehebung verpflichtet sind;
- Die Mängelrechte verwirken, wenn die Mängel uns nicht sofort nach Entdeckung mitgeteilt werden;
- Unsere Gewährleistungspflichten verwirken, soweit Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder durch Eingriffe des Bestellers oder Dritter verursacht werden.
9.2. Zur Rücksendung der Ware ist unsere vorherige schriftliche Zustimmung einzuholen.
9.3 Auf Verschleißteile besteht kein Gewährleistungsanspruch
9.4 Bei Gewährleistungsanspruch muss der Besteller den Nachweis führen, dass der Mangel nicht durch Fehlbedienung, verursacht wurde
9.5 Für eine schuldhafte Verletzung unserer wesentlichen Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit uns weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften wir allerdings nur für den vorhersehbaren Schaden.
9.6 In allen übrigen Fällen haften wir, wenn ein Schaden durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus der Verletzung von vertraglichen Pflichten (Informationen, Unterweisungen etc.), wegen Verzuges oder aus unerlaubter Handlung sowie aus jedem anderen Rechtsgrunde gegen uns ausgeschlossen. Soweit wir - ohne besondere Vergütung - technische Ratschläge und Empfehlungen geben, beruhen diese auf sorgfältiger Prüfung; jegliche Haftung dafür ist jedoch ausgeschlossen. Die Prüfung, ob sich die bestellte oder die von uns vorgeschlagene Ware für den vom Bestellers vorgesehenen Verwendungszweck eignet, obliegt allein dem Besteller.
9.7 Der Besteller ist verpflichtet, vor jeder Mengenherstellung von Waren einen Probelauf durchzuführen. Verstößt der Besteller gegen diese Obliegenheit, ist die Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, der bei Durchführung eines Probelaufs entstanden wäre.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten geht erst nach vollständiger Zahlung des in Rechnung gestellten Betrages auf den Besteller über. Mangels besonderer Abrede sind wir berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt am jeweiligen Wohn- oder Geschäftssitz des Bestellers ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
11. Zahlung
11.1. Mangels besonderer Abrede sind die Rechnungen innert 30 Tagen netto zu bezahlen.
11.2. Ein Verrechnungsrecht des Bestellers für Ansprüche gegen uns ist ausgeschlossen.
12. Datenschutz
12.1 Wir Verwenden Ihre Daten Ausschließlich für den eigenen Gebrauch.
12.2 Wir behalten uns das Recht vor Ihren Namen und allenfalls Bilder als Referenzen zu gebrauchen.
12.3 Wenn Sie dies ausdrücklich nicht wünschen, bitten wir Sie dies uns schriftlich mitzuteilen.
13. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort ist Menziken.
13.2. Es ist schweizerisches Recht anwendbar.
13.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Besteller und uns ist ausschließlich unser Geschäftssitz.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.
SalamiTec AG, Neue Bahnhofstrasse 8 in 5737 Menziken (AG)